Die Verpackungslizenz: Betrifft das auch LEGO Sammler und Händler?

Du bist LEGO Sammler, der nicht vorhat seine Sets wieder zu veräußern oder verkaufen und damit im gewerblichen Rahmen Geld zu verdienen? – Dann darfst du diesen Guide gerne überspringen. 

Wir widmen uns heute einem Unterthema rund um den Versand und die Verpackung von Waren (in unserem Falle von LEGO Sets). Als Händler müssen wir uns nämlich nicht nur darum kümmern, dass das LEGO Set heile bei unserem Kunden ankommt und der Versand zeitnah erfolgt – sondern auch um das mitgesendete Verpackungsmaterial, wie z.B. das Paketband, das Füllmaterial und den Versandkarton selbst.

Was für Pflichten da im Rahmen des Verpackungsgesetzes auf Händler zukommen und wie du diese ohne großen Aufwand und möglichst geringe Kosten erfüllst, erfährst du heute in diesem Guide.

Verpackungsgesetz und Verpackungslizenz:
Was ist das?

§ 7 des VerpackG Abs. 1 besagt:

Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen haben sich mit diesen Verpackungen zur Gewährleistung der flächendeckenden Rücknahme vor dem Inverkehrbringen an einem oder mehreren Systemen zu beteiligen. Dabei haben sie Materialart und Masse der zu beteiligenden Verpackungen sowie die Registrierungsnummer (…) anzugeben. (…).”

Das bedeutet soviel wie: Sobald du Verpackungen an Endkunden als “Erstinverkehrbringer” (“Hersteller”) in Umlauf bringst, müssen diese von dir lizenziert (“angemeldet”) und die Mengen im Rahmen des dualen Systems gemeldet werden. 

Dieser Pflicht nicht nachzugehen ist grob fahrlässig und kann jederzeit öffentlich eingesehen werden – wer nämlich nicht im öffentlichen Register der ZSVR (Zentrale Stelle Verpackungsregister) steht (Link zum Register) kann auch keine Verpackungsmengen anmelden oder angemeldet haben. Wer sich dabei von Konkurrenten erwischen lässt, läuft Gefahr, sich eine saftige Abmahnung einzuholen. Mehr zu den rechtlichen Konsequenzen findest du hier (Link zur IT Recht-Kanzlei).

Verpackungsgesetz und Verpackungslizenz:
Wozu ist das gut?

Das Verpackungsgesetz hat das Ziel, die Auswirkungen von Verpackungsabfällen auf die Umwelt zu verringern, indem man die Händler, welche das meiste davon überhaupt erst erzeugen und verbreiten, zur Verantwortung zieht. Das Gesetz soll das Verhalten der Verpflichteten so regeln, dass Verpackungsabfälle wo möglich vermieden und eine Wiederverwendung attraktiver gemacht wird. Außerdem sollen Vertreiber stärker dazu angehalten werden, ökologisch vorteilhafte und recyclingfähige Verpackungen zu verwenden.

Wie komme ich meinen Pflichten nach?

Die Aufgaben bzw. Pflichten rund um das Verpackungsgesetz gliedern sich in 3 Punkte:

  1. Registrierungspflicht (§ 9 VerpackG)
  2. Systembeteiligungspflicht (§ 7 VerpacKG)
  3. Datenmeldepflicht (§ 10 VerpackG)

Im ersten Schritt musst du dich auf der ZSVR bzw. LUCID Seite registrieren (Zentrale Stelle Verpackungs Register, Link zur Seite). Dies muss unbedingt als erstes erledigt werden, da du für die folgenden Schritte die hier zu erhaltende Registrierungs-Nummer benötigen wirst.

Nun kommt es zur wichtigsten Frage des Prozesses: Welcher Anbieter darf es sein?

Es gibt Anbieter wie Sand am Meer, um seine Verpackungsmengen zu melden und sie unterscheiden sich oft in nur wenigen Aspekten. Bei manchen schließt man zum Beispiel eine Art Abo ab, welches man rechtzeitig kündigen müsste, sollte man sein Gewerbe aufgeben oder den Anbieter wechseln wollen. Davon bin ich persönlich kein Fan.

Bei meinem Partner Reclay könnt ihr vorab eure anzumeldenden Mengen in den Lizenzrechner (Link zum Lizenzrechner) eingeben und prüfen, wie viel ihr bezahlen würdet. Solltest du dir unsicher sein, was du anzumelden hast – in der Regel benötigt man Pappe für die Kartonagen und Kunststoff für das Paketband.

Mit dem Gutscheincode ACT52022ENA kannst du für das Lizenzjahr 2023 nochmal 5% sparen.

 

Mit dem selben Gutscheincode sparst du ebenfalls 5% für das Lizenzjahr 2022.

Sobald du deine Mengen eingegeben hast, klickst du weiter und musst weitere Daten von dir eingeben. Hier wirst du auch nach deiner Registrierungs-Nummer der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) gefragt – diese findest du wiederum im LUCID Dashboard.

Sobald die Registrierung abgeschlossen ist, kannst du zurück zu LUCID wechseln, wo im nächsten Schritt die soeben lizenzierten Mengen eingegeben werden. Klicke dazu im Dashboard auf Datenmeldung und anschließend auf initiale Planmengenmeldung. Anschließend gibst du dann deine soeben lizenzierten Mengen in Kilogramm ein.
(PPK steht für übrigens für Pappe, Papier und Kartonagen)

Im Anschluss musst du nur noch auf „Überprüfen“ und „Speichern“ klicken. Unter den abgegebenen Mengenmeldungen kannst du dir deine Meldung nochmal ansehen.

Jahresabschlussmengenmeldung

Nicht vergessen: Bis zum 15. Mai ist die Jahresabschlussmengenmeldung für das Vorjahr abzugeben. Auch hierfür habe ich für dich eine kleine Schritt-für-Schritt-Anleitung erstellt, welche dir dabei helfen soll, die Jahresabschlussmengenmeldung zu erledigen: Gehe hierzu auf dem LUCID Dashboard auf “Datenmeldung” und klicke unter dem Punkt Jahresabschlussmengenmeldung auf “Starten“.

Anschließend kannst du deine abgegebenen Mengenmeldungen nochmal prüfen, indem du auf „Ansehen“ klickst.

Das war es mit meinen Empfehlungen und Tipps rund um das Thema Verpackungslizenz und Verpackungsgesetz.
Solltet ihr noch Ergänzungen oder Fragen haben, lasst sie uns gerne zukommen per Mail an [email protected] oder per Instagram.